Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer* die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
*Soweit diese Teilnahmebedingungen die männliche Form der Anrede, wie z.B. Teilnehmer, verwenden, sind stets Menschen aller Geschlechter (m/w/d) gemeint. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die WEKO Wohnen GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen und die WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG, Am Gittersbach 1, 83026 Rosenheim.
Vorstehende Unternehmen werden nachfolgend einzeln oder gemeinsam auch „Veranstalter“ genannt.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und Österreich, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters, und alle Mitarbeiter der weiteren Unternehmen WEKO Gruppe sowie sämtliche bei der Erstellung dieses Gewinnspiel beteiligte Personen. Gleiches gilt für deren Angehörige.
Aktionszeitraum
Das Gewinnspiel findet im Aktionszeitraum vom 01.12.2023 bis zum 23.12.2023 statt. Teilnahmeschluss ist der 23.12.2023.
Teilnahme am Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt entweder einen Einkauf bei der WEKO Wohnen GmbH in deren Geschäftsräumlichkeiten (Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen) oder einen Einkauf bei der WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG in deren Geschäftsräumlichkeiten (Am Gittersbach 1, 83026 Rosenheim) voraus.
Pro Kaufvorgang besteht während des Aktionszeitraumes an den verkaufsoffenen Tagen (nachfolgend auch „Ziehungstage“ genannt) jeweils zu den Ladenöffnungszeiten eine Gewinnchance auf einen Preis pro Einkauf.
Hinter insgesamt 24 Adventskalendertürchen verbergen sich insgesamt 24 Preise. An jedem Ziehungstag im Aktionszeitraum wird mindestens ein Kalendertürchen geöffnet.
Verlost werden die Gewinne, welche sich hinter den am jeweiligen Ziehungstag zu öffnenden Adventskalendertürchen verbergen. Üblicherweise wird am jeweiligen Ziehungstag das Adventskalendertürchen geöffnet, dass zahlenmäßig dem Datum des jeweiligen Ziehungstages entspricht. Beispiel: Ziehungstag Nr. 1 ist der 01.12.2023. Am 01.12.2023 wird das Adventskalendertürchen Nr. 1 geöffnet. Ziehungstag Nr. 2 ist der 02.12. 2023. Am 02.12.2023 wird das Adventskalendertürchen Nr. 2 geöffnet usw.
Gewinne, welche hinter solchen Adventskalendertürchen zu finden sind, die auf einen verkaufsfreien Tag (d.h. Sonn- und/oder Feiertag) fallen, werden im Voraus, d.h. an dem jeweils dem verkaufsfreien Tage(n) vorausgehenden Ziehungstag, mitverlost. An solchen Ziehungstagen besteht eine erhöhte Gewinnchance.
Die Gewinnchance am jeweiligen Ziehungstag endet, wenn die am jeweiligen Ziehungstag zum Öffnen vorgesehenen Adventskalendertürchen geöffnet wurden und die dazugehörigen Preise verlost wurden. Letzter Ziehungstag ist der 23.12.2023. Der Gewinn, welcher sich hinter dem Adventskalendertürchen Nr. 24 verbirgt, wird daher am 23.12.2023 mitverlost.
Die Gewinnchance ist unabhängig vom jeweiligen Einkaufswert. Eine Mehrfachteilnahme ist möglich. Teilnahmen, die nach dem Teilnahmeschluss erfolgen oder die auf eine andere Art nicht den Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
Gewinnermittlung:
Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinnermittlung findet an den Ziehungstagen im Aktionszeitraum innerhalb der jeweiligen Ladenöffnungszeiten statt.
Gewinne:
Zu gewinnen gibt es 24 Preise in Form von Sachpreisen.
Im Rahmen des Gewinnspiels als Gewinn präsentierte Gegenstände können ggf. von dem gewonnenen Gegenstand abweichen (z.B. hinsichtlich Modell, Farbe o. ä.).
Eine Barauszahlung des Gewinns und eine Übertragung auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
Gewinnbenachrichtigung, Gewinnübergabe, Entfall des Gewinnanspruchs
Die Gewinner werden umgehend persönlich von den Mitarbeitern des Veranstalters benachrichtigt.
Der jeweilige Gewinn wird unmittelbar, d.h. im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung, an den Gewinner ausgehändigt.
Sollte der Gewinner die Entgegennahme seines Preises verweigern und/oder aus sonstigen Gründen ablehnen, wird der Gewinn unmittelbar neu verlost und der Gewinnanspruch entfällt ersatzlos.
Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen vom Gewinnspiel auszuschließen. Gleiches gilt bei Vorliegen sonstiger triftiger Gründe. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aberkennen oder diese zurückfordern.
Vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen.
Sonstiges
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt das die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.