1. Erwerb/Betreiber/Gültigkeit
Die WEKO PremiumCard wird auf Antrag von der WEKO Gruppe, mit folgenden Firmen ausgestellt und genutzt:
WEKO Wohnen GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen
WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG, Am Gittersbach 1, 83026 Rosenheim
Schleuder-Maxx Sonderposten-Markt GmbH, Mühlstraße 2, 84332 Hebertsfelden
Raumschmiede GmbH, Lange Gwand 1, 86682 Genderkingen
Zweirad-Center Radlherz GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen
im folgenden „WEKO“ genannt.
Der Erwerb der WEKO PremiumCard ist kostenlos. Es fallen weder laufend
Gebühren noch Jahresbeiträge an. Die WEKO PremiumCard wird auf den Namen einer natürlichen Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder juristischen Person ausgestellt (Inhaber). Pro Inhaber darf nur eine WEKO PremiumCard und eine WEKO PartnerCard beantragt und eingesetzt werden. Änderungen der Inhaber sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung (aller) bisheriger Inhaber möglich. Die WEKO PremiumCard ist nicht übertragbar.
2. Die Funktion der WEKO PremiumCard
2.1 Der Inhaber ist berechtigt, seine Einkäufe bei WEKO durch Vorlage der WEKO PremiumCard erfassen zu lassen. Der Inhaber kann folgende Boni gemäß der Jahres-Umsatzstaffel beanspruchen. Die mit der WEKO PremiumCard getätigten Umsätze werden auf einem speziellen WEKO PremiumCard-Konto verbucht. Auf Basis des in dem jeweiligen Kalenderjahr auf dem individuellen Konto erfassten Umsatzes erfolgt im folgenden Kalenderjahr die Rückvergütung.
2.2 Stichtag für die Bonusabrechnung ist der 31.12. eines jeden Kalenderjahres nach Ausstellung der WEKO PremiumCard. Alle Einkäufe, die bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres erfolgt sind, d.h. vollständig bezahlt und ausgeliefert sind, werden entsprechend der Jahres-Umsatzstaffel saldiert. Der sich aus dem jeweils am 31.12. eines Jahres ergebende Bonus wird aus diesem Saldo errechnet. Bei Stornierung oder Rückabwicklung getätigter Einkäufe, die eine Buchung des Einkaufs auf dem WEKO PremiumCard-Konto zur Folge hatte, sowie bei Fehlbuchungen ist WEKO berechtigt, das WEKO PremiumCard-Konto entsprechend zu korrigieren. Die Boni können im folgenden Kalenderjahr vom Inhaber ab Erhalt der Bonusinformation als Auszahlungsbetrag beansprucht oder bei Einkäufen bei WEKO verrechnet werden. Das Bonusguthaben ist unbegrenzt gültig.
2.3 Einkäufe bei der Fa. Raumschmiede GmbH, im WEKO Restaurant, im Bistro L’Angolino, im Restaurant bei meinMAXX in Linden, bei Fotostudio Fastner, Michael Dandl PC&Apple-Service sowie Schuh Lipp GmbH & Co. KG nehmen am Bonusprogramm nicht teil; Boni können dort nicht eingelöst werden.
2.4 Die Bonusabrechnung erfolgt durch WEKO. Sie gilt als akzeptiert, wenn der Inhaber nicht spätestens einen Monat nach Erhalt der Bonusinformation widerspricht. In der jeweiligen Abrechnung wird der Inhaber hierauf hingewiesen. Unrichtigkeiten der Abrechnung sind durch die Vorlage der Kaufbelege nachzuweisen.
2.5 Alle getätigten Umsätze der WEKO PartnerCard werden dem Bonusguthaben des WEKO PremiumCard-Inhabers angerechnet. Der WEKO PartnerCard-Inhaber ist nicht eigenständig bonusberechtigt. Für die WEKO PartnerCard gelten die Teilnahmebedingungen entsprechend.
3. Missbrauch/Verlust
Die missbräuchliche Verwendung der WEKO PremiumCard kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Verlust der WEKO PremiumCard ist WEKO unverzüglich telefonisch unter der Kundenservice-Tel. +49 8561 / 900-0 zu melden.